Gasheizungen ab Ende 2023 verboten: Die zweite Novelle des GEGs
Am 19.04.2023 einigte sich die Bundesregierung auf die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die den Umschwung auf Heizen mit erneuerbaren Energien einleitet, womit die Öl- und die Gasheizung ab Ende 2023 verboten sind. Der neue Einbau einer dieser Modelle soll ab dem 01.01.2024 nicht mehr erlaubt sein. Ein Umdenken in der Art und Weise, wie wir heizen, ist also unausweichlich. Eine geeignete Alternative zur Gasheizung ist die Elektroheizung, welche dank erneuerbaren Energien eine moderne und klimafreundliche Heizung darstellt. Die Bundesregierung möchte mit der Verabschiedung des Gesetzes eine Modernisierungsoffensive starten. Obwohl sich die Novelle auf den Neubau von Heizungen fokussiert, ist es jedoch trotzdem ratsam, sich auch bei einer anstehenden Sanierung der Gasheizung Gedanken über einen Heizungstausch zu machen. Der Umstieg auf eine umweltfreundliche Alternative lohnt sich!
Inhalt des Änderungsgesetzes: Wie geht es weiter mit der Gasheizung ab 2024?
Die zweite Novelle des GEGs verbietet den Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen ab 2024. Hier muss nun ein Heizungsmodell gewählt werden, welches mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Obwohl der Neueinbau einer Gasheizung bereits ab Ende 2023 verboten ist, sind Reparaturen an bestehenden Heizungen noch immer erlaubt. Der Gesetzentwurf ist außerdem technologieoffen, was bedeutet, dass Sie als Eigentümer auch individuelle Lösungen umsetzen können, solange Sie nachweisen, dass die Mindestmenge des erneuerbaren Anteils (65 Prozent) erfüllt ist. So dürfen zum Beispiel auch sogenannte „H2-ready“-Gasheizungen neu eingebaut werden, da sie sich auf 100 Prozent Wasserstoff nachrüsten lassen. Beim Einbau muss jedoch ein rechtswirksamer Investitions- und Transformationsplan bestehen, sodass diese Heizungen ab 2030 mit mindesten 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen betrieben werden können.
Gibt es Ausnahmen?
Es gibt einige Übergangsfristen und Ausnahmen, die spezifische Sonderfälle lösen. Ist Ihre Heizung zum Beispiel kaputt und kann nicht mehr repariert werden, gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren. In dieser Zeit kann vorübergehend auch eine Heizung eingebaut werden, welche mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Hier kommt es sicherlich auch auf Ihre persönliche Situation an, denn unter Umständen bietet es sich an, in diesem Fall direkt auf ein modernes Modell, wie eine Elektroheizung, umzusteigen.
Die Regelung, dass eine neue Gasheizung ab 2024 verboten ist, verursacht Verbrauchern zusätzlich hohe Kosten. Hier kommt die Bundesregierung ins Spiel, die Förderungen für den Umstieg auf erneuerbare Energien bereitstellt. Diese sind in Form von Zuschüssen, Krediten oder auch weiterhin als Steuergutschrift erhältlich.
Öl- und Gasheizung ab Ende 2023 verboten: Ihre Alternativen
Mit der Regelung, dass der Neubau von Öl- und Gasheizungen ab Ende 2023 verboten wird, stellt sich gleichzeitig die Frage, welche Alternativen rentabel sind. Denn grundsätzlich ist es für Sie am sinnvollsten, eine langfristigste und nachhaltige Lösung für Ihr Heim sowie für das Klima zu finden. Es gibt verschiedene Heizungsmodelle, die auf klimafreundlicher Basis arbeiten. Die beste Lösung ist die Elektro- beziehungsweise Infrarotheizung, die mit Strom läuft und somit keine fossilen Brennstoffe benötigt. Sie ist eine effiziente und umweltfreundliche Alternative und kann schnell und einfach installiert werden. Der klare Vorteil liegt hier in der Unabhängigkeit, da diese Heizungsmodelle mit erneuerbarer Energie laufen und mit der Kombination einer Photovoltaikanlage einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten. Zu Elektroheizungen beraten wir Sie auch gerne persönlich!
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