Gasheizung-Verbot: Was gilt ab 2024 für Einbau und Reparaturen?

Die Bundesregierung hat den Umschwung auf Heizen mit erneuerbaren Energien eingeleitet. Die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sehen vor, dass ab Ende 2023 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Ab dem 01.01.2024 gilt für Neubauten, dass keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Für Gebäudebestand wurden die ursprünglich angedachten Regeln zum Verbot der Gasheizung ab 2024 wieder aufgehoben. Dort können defekte Öl- und Gasheizungen noch länger repariert und ausgetauscht werden.

Gasheizung-Verbot in Deutschland: Ab wann tritt es in Kraft?

Die Koalition hat ein Enddatum für das generelle Heizen mit fossilen Brennstoffen beschlossen: Nach dem 31.12.2043 müssen alle Gebäude klimaneutral mit ausschließlich erneuerbaren Energien geheizt werden. So bleibt Eigentümern von Immobilien ausreichend Zeit, eine neue Lösung zu finden. Denn was klar ist: Ein Umdenken in der Art und Weise, wie wir heizen, ist unausweichlich. Eine geeignete Alternative zur Gasheizung ist die Elektroheizung, welche dank erneuerbaren Energien eine moderne und klimafreundliche Heizung darstellt. Die Bundesregierung möchte mit der Verabschiedung des Gesetzes eine Modernisierungsoffensive starten. Obwohl sich die Novelle auf den Neubau von Heizungen fokussiert, ist es jedoch trotzdem ratsam, sich auch bei einer anstehenden Sanierung der Gasheizung Gedanken über einen Heizungstausch zu machen. Der Umstieg auf eine umweltfreundliche Alternative lohnt sich! 

Inhalt des Änderungsgesetzes: Wie geht es weiter mit der Gasheizung ab 2024? 

Die Novelle des GEGs verbietet in Neubauten den Einbau von reinen Öl- und Gasheizungen ab 2024. Hier muss ein Heizungsmodell gewählt werden, welches mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Reparaturen an bestehenden Heizungen bleiben noch immer erlaubt. Allerdings dürfen Bestandsheizungen nur maximal 30 Jahre nach Aufstellung bzw. Inbetriebnahme im Einsatz sein. Also müssen alle Heizungen, die vor dem 01.01.1994 eingebaut wurden, zum 01.01.2024 stillgelegt werden.

Das Gebäudeenergiegesetz ist technologieoffen gestaltet, was bedeutet, dass Sie als Eigentümer auch individuelle Lösungen umsetzen können, solange Sie nachweisen, dass die Mindestmenge des erneuerbaren Anteils (65 Prozent) erfüllt ist. 

Gibt es Ausnahmen?

Es gibt einige Übergangsfristen und Ausnahmen, die spezifische Sonderfälle lösen. Ist Ihre Heizung zum Beispiel kaputt und kann nicht mehr repariert werden, gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren – bei Mehrfamilienhäusern sogar bis zu 10 Jahre. In dieser Zeit kann vorübergehend auch eine gebrauchte Heizung eingebaut werden, welche mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Zusätzlich entfällt die Pflicht zum Umstieg auf erneuerbares Heizen bei Eigentümern, die älter als 80 Jahre sind, bei Sozialhilfeempfängern oder wenn die Umstellung technisch und ökonomisch keinen Sinn ergibt.

Das beginnende Verbot der Gasheizung ab 2024 verursacht Verbrauchern zusätzlich hohe Kosten. Hier kommt die Bundesregierung ins Spiel, die Förderungen für den Umstieg auf erneuerbare Energien bereitstellt. Diese sind in Form von Zuschüssen, Krediten oder auch als Steuergutschrift erhältlich. 

Das Gasheizung-Verbot beginnt 2024: Ihre Alternativen

Mit der Regelung, dass der Einbau von reinen Gas- und Ölheizungen ab Ende 2023 in Neubauten verboten wird, stellt sich gleichzeitig die Frage, welche Alternativen rentabel sind. Denn grundsätzlich ist es für Sie am sinnvollsten, eine langfristigste und nachhaltige Lösung für Ihr Heim sowie für das Klima zu finden. Es gibt verschiedene Heizungsmodelle, die auf klimafreundlicher Basis arbeiten. Neben dem Anschluss an ein Wärmenetz, der elektrischen Wärmepumpe oder einer Heizung auf Basis von Solarthermie ist eine Elektroheizung beziehungsweise eine Infrarotheizung eine empfehlenswerte Lösung. Sie ist eine effiziente und umweltfreundliche Alternative und kann schnell und einfach installiert werden. Der klare Vorteil liegt hier in der Unabhängigkeit, da diese Heizungsmodelle mit erneuerbarer Energie laufen und mit der Kombination einer Photovoltaikanlage einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten. Zu Elektroheizungen und Infrarotheizungen beraten wir Sie auch gerne persönlich! 

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